Für
Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt
uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere
gilt:
Einzelne
Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und
sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die
Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Der Benutzer ist für die
Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch
haftbar gemacht werden.
Trotz
umfangreicher Nachforschungen konnten nicht alle Autoren des Samisdat
ermittelt werden. Diese haben die Möglichkeit, sich an die
Robert-Havemann-Gesellschaft zu wenden.
archive@havemann-gesellschaft.de
Prof.
Dr. Walter Schmitz, TU Dresden, Mitteleuropazentrum
Dipl.-Sozpäd. Andreas Schönfelder, Umweltbibliothek Großhennersdorf
Zur Edition "Künstlerzeitschriften der DDR"